Der biometrische Reisepass – Verletzung von Menschenrechten?

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Der biometrische Reisepass, der auch elektronischer Reisepass genannt wird, enthält biometrische Daten, die erleichtern sollen, die Identität einer Person feststellen zu können.Die Einführung von biometrischen Reisepässen wurde weltweit durch Amis nach den Terroranschlägen in 2001 durchgesetzt. In BRD passierte dies im November 2005.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen zwar gegen Menschenrechte massiv verstößt, jedoch ein sehr wichtiger Schritt ist, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern.

In Deutschland kann man die Fotos,die für den biometrischen Pass benötigt werden, selbst mitbringen. In England oder in der Schweiz werden die Fotos (und später die Fingerabdrücke) durch biometrische Erfassungsstellen (Enrollment Center) erstellt.

Die meisten Antragsteller glauben, mit der Unterschrift unter die Lichtbildbelehrung einen nichts bedeutenden Pass zu bekommen.Das ist aber total falsch, wie der Jurist Thilo sagt: „Die abverlangte Unterschrift hat aus meiner Sicht keine rechtliche Bedeutung. Sie ändert jedenfalls am Dokumenten- und Urkundencharakter der Passes nichts. Sie ist meines Erachtens eher Ausdruck eines in Deutschland leider immer noch viel zu weit verbreiteten bürokratischen Extremismus. Wen andere Staaten in ihr Land lassen, unterliegt ohnehin ausschließlich der Verantwortung der dortigen Grenzbehörden.“

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