Zum 1. Januar 2015 führt Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro (Brutto) je Zeitstunde ein. Darauf haben alle ArbeitnehmerInnen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Das hat Bundeskabinett am Mittwoch (2. April) entschieden.
Abweichungen vom allgemeinen Mindestlohn sind allerdings bis 31. Dezember 2016 möglich – und dies durch Tarifverträge, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich gemacht werden müssen. Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren direkt vom Mindestlohn.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint, dass der Lohn eine gute Nachricht für Leute ist, die hart arbeiten, und leider davon nicht leben können. Vom Mindestlohn profitieren alle Arbeitnehmer in allen Branchen, in Ost und West, betont die Bundesarbeitsministerin.Das Gesetz soll im Jahr 2020 evaluiert werden.

