14 Tage,40 Euro,keine Kosten: die kundenfreundliche Formel des deutschen Onlinekaufrechts ist nicht kompliziert. Doch jetzt Schluss damit – Online Einkäufer verlieren bald lieb gewonnene Privilegien.Deutschen Online Einkäufern geht es gut. Ging es bisher zumindest. Zwei Wochen lang können sie jeden Online-Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen. Und alles, was mindestens 40 Euro gekostet hat, wird gratis an den Versender zurückgeschickt (BGB;Paragraf 312b, 312d, 355)
Im europäischen Vergleich ist die deutsche Regelung sehr einzigartig – das Verfahren soll nun europaweit vereinheitlicht werden.
Neue gesetzliche Regeln für den Widerruf eines Onlinekaufs gelten ab Juni. Momentan ist es ja der Verkäufer, der die Kosten für die Rücksendung trägt. Der Kunde muss keinen Grund angeben, warum er seine Meinung geändert hat. Kein Wunder, dass die Zahl der Rücksendungen in Deutschland so hoch ist.Damit ist aber Schluss: Künftig müssen Online Einkäufer ein Formular ausfüllen,das der Verkäufer der Ware beilegt, und dazu den Widerruf begründen. Derjenige, der schon einmal etwas bei großen Online-Händlern im Internet bestellt hat, weiß ganz genau, dass diese Formulare schon heute Usus sind.
Doch, es war keine Pflicht, das Formular auszufüllen. Es war ein Entgegenkommen des Einkäufers, dass er dazu bereit war, dem Verkäufer zu erklären, warum das Hemd oder Hose nicht ganz so gut am eigenen Körper aussah.
Außerdem – was viele Bürger schwer treffen wird – soll künftig jeder Kunde die Kosten für eine Rücksendung selbst zahlen.Die Onlinehändler können jedoch, wenn sie wollen, von dieser Regelung – zu Gunsten des Einkäufers – abweichen. Viele Firmen werden zukünftig die Rücksendekosten auch weiterhin übernehmen,sagen die Experten.Das bedeutet, dass es letztendlich die Firma entscheidet , ob sie die Rücksendekosten tragen oder nicht. Ab Sommer wird der Kunde also einen weiteren Grund haben, sich für oder gegen einen Online-Kauf zu entscheiden.

