Seit Januar 2015 ist klar, dass in Deutschland keiner mehr einen Stundenlohn unter 8,50 EUR verdienen darf. Jedoch wie bei allen anderen Themen auch gibt es hier wieder Ausnahmen, die für Ärger bei den Kritikern sorgen.
Im Bundestag konnte mit einer Mehrheit die Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns durchgesetzt werden. Nur fünf Gegenstimmen entschieden sich gegen die Auferlegung des neuen Gesetzes. Mit dem Beschluss gehört nun auch Deutschland zu den 21 von 28 EU-Nationen mit einer Regelung des Lohnes per Gesetz. Eigentlich gilt das Gesetz für alle Branchen und Bereiche, jedoch bei Tarifverträgen mit niedrigeren Stundensätzen bleiben diese Sätze weiterhin bis Ende 2016 gültig. Für diese Mitarbeiter wird die Einführung des Mindestlohnes dann erstmalig ab 2017 greifen.
Der Bundestag feiert nun die Einlösung seines großen Versprechens in Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn eingeführt zu haben. Der Kampf um die Debatte zum Mindestlohn währt nun bereits seit 10 Jahren. Der Mindestlohn soll nun Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor einem zu niedrigen und unangemessenen Lohn schützen. Viele der fleißigen Arbeiter werden noch immer mit zu niedrigen Löhnen einfach abgespeist. Aus Angst den Arbeitsplatz jedoch zu verlieren schweigen zu viele der Betroffenen. Mit dem einheitlichen Mindestlohn wird auch dazu beigetragen, die Wettbewerbssituation zwischen einzelnen Unternehmen nicht auf Kosten der immer weitersinkenden Löhne der Mitarbeiter ausgetragen wird. Sondern das Dienstleistung und Qualität der Produkte wieder im Vordergrund sehen.
Im Januar 2015 werden gut vier Millionen Menschen von dem einheitlichen Mindestlohn profitieren. Jedoch mit diesem Entschluss des Bundestags sind nicht alle einverstanden. Die Linken haben sich aus der Debatte und der Zustimmung enthalten und einen Mindestlohn von 10,00 EUR gefordert. Schließlich wären es die Linken gewesen, die viele Jahre für die Einführung eines Mindestlohns gekämpft haben. Im Bundestag meldete sich auch aus Reihen der Gewerkschaften der Ver.di-Chef Bsirke zu Wort. Zwar würde ein großer Schritt getätigt endlich den Mindestlohn einzuführen, jedoch weiterhin durch die Ausnahmeregelungen Millionen von Menschen den Billiglöhnen ausgesetzt bleiben.
Ausnahmeregelungen
Zu den Ausnahmeregelungen gehören die befristeten Tarifverträge, sowie für junge Jugendliche unter 18 Jahren. Es soll damit verhindert werden Jugendliche von einer ordentlichen Schul- und Ausbildung abzuhalten durch einen ungelernten ausreichend bezahlten Job. Sogar Erntehelfer und Saisonarbeiter sollen von dem Mindestlohn künftig nicht ausgeschlossen werden.
Für Langezeitarbeitslose bleibt es in den ersten sechs Monaten nach Einstellung in einem Job schwer, den es besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn. Diese Regelung stößt weiterhin auf Kritik, völlig zu unrecht denn viele Unternehmen tun sich ohnehin schwer Langzeitarbeitslose überhaupt einzustellen. Im Arbeitsministerium wird jedoch an einem Programm gearbeitet, das Ziel ist es bei Unternehmen mit der Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu werben.

