Wer sich zuerst im Nebenjob selbständig macht, kann nachher sanft in die hauptberufliche Selbstständigkeit einsteigen.
Wer seine eigene Existenz für den Beginn als nebenberufliche Tätigkeit plant, kann die Vorteile der hauptberuflichen Einnahmequelle geniessen und hat damit die Möglichkeit, seine Idee für das Geschäft mit wenigen Risiko auf die Markttauglichkeit zu überprüfen.
Menschen, die sich auf diese Weise selbstständig machen, können sanft in die hauptberufliche Selbstständigkeit einsteigen und sich sicher sein, ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können. Die Ängste, mit denen sich ein nebenberuflicher Existenzgründer auseinander setzen muss, sind nicht so groß, als wenn es sich bei der Existenzgründung um einen festen Job handelt.
Der nebenberuflich Selbstständige ist nicht verpflichtet, seinen Vorgesetzten über diese Tätigkeit zu informieren. Der Vorgesetzte darf ebensowenig die Existenzgründung verbieten. Dieser Grundsatz kann nur durch so genannte Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden.
Kurz gesagt, jeder kann sich ohne Zustimmung des Chefs nebenberuflich selbstständig machen, solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht oder man aufgrund der Selbstständigkeit seine Aufgaben als Angestellter nicht vernachlässigt.
Es ist jedoch ratsam, mit dem Chef über die selbstständige Nebentätigkeit zu reden, um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Sinnvoll sind die schriftliche Vereinbarungen. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte brauchen allerdings ein Erlaubnis des Dienstherren für die nebenberufliche Existenzgründung.

