Onlinehandel im Weihnachtsgeschäft
Der Onlinehandel hat letztes Jahr im Weihnachtsgeschäft ca. 1,1 Mrd Euro nur mit Büchern erlöst. Laut Bundesverband des Deutschen Versandhandels liegt jedoch diese Warengruppe nicht mehr auf Platz 1.
BVH informiert, dass die Bekleidung das führende Segment ist. Es wurden hier rund 2,4 Mrd Euro erlöst
(im Weihnachtsgeschäft).Insgesamt haben die Händler im Internet einen Gesamtumsatz mit unterschiedlichen Produkten in Höhe von rund 10,3 Mrd Euro erzielt.E-Commerce-Institut ECC Köln hat auch darüber geschrieben, dass Bücher im Onlinehandel inzwischen von Mode überholt wurden.
Onlinehandel rund um die Uhr
Inzwischen kann man dank Internet rund um die Uhr „einkaufen gehen“.Dabei kennen viele Verbraucher ihre Rechte und die Retourefristen nicht so gut. Fristen sind bei Weihnachtsgeschenken sehr wichtig, denn erst am 24.Dezember oder später stellt sich heraus, ob im Netz gekaufte Geschenke zurückgegeben werden müssen.
Was gilt für Schuhe oder Kleidung?
Wenn die bestellte Ware nicht passt,hat man die Möglichkeit, die wieder zurückschicken. Wer allerdings die Schuhe
tagelang probiert oder eine Hose wäscht,muss nicht vergessen, dass diese Produkte sich in einer rechtlichen Grauzone befinden : Hat der online Händler in seinen AGB die Rücknahme von Artikel mit Gebrauchsspuren ausgeschlossen, darf er den Erstattungswert mindern. Aber wenn die getragene Bekleidungsstücke keine Gebrauchsspuren aufweisen, so können sie ebenso kostenlos zurückgegeben werden.Leider ist dieser Missbrauch auch möglich.

