Untervermietung an Touristen in Berlin nicht mehr erlaubt.

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Untervermietung in Berlin und die neuen Gesetze.

Warum nicht eigene Wohnung an Touristen untervermieten, wenn man die selbst für eine bestimmte Zeit nicht nutzt?
Eigentlich ganz logisch…Aber dennoch: der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Mieter einer Wohnung, sie nicht gegen den Willen des Vermieters an Urlauber, Besucher untervermieten darf. Man weiß aber noch nicht genau, wie man die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren wird.

Derjenige, der in Berlin eine Alternative zu Pensionen oder Hotel sucht, wird schnell fündig. Im Internet, auf verschiedenen Portalen finden Sie hunderte Berliner Privatwohnungen, die oftmals von den Mietern der Wohnungen,
für ganz kurze Zeit oder wochenweise gemietet werden.

Der Hintergrund: Ein Mann aus Berlin hat eine Zwei-Zimmer-Wohnung gemietet,die er selbst nur alle zwei Wochen nutzte. In der restlichen Zeit hatte er die Wohnung im Internet als Ferienwohnung für Besucher angeboten. Die Vermieterin war dagegen und mahnte ihn mehrmals ab – nichts geschah. Letztendlich klagte sie vor Gericht gegen die übertriebene Untervermietung.Bundesverfassungsgerichtshof gab ihr Recht.

Der Mann hatte allerdings eine Erlaubnis zur Untervermietung, jedoch eine tageweise Vermietung an Besucher
unterscheidet sich sehr von einer auf Dauer angelegten Untervermietung. Eine solche Erlaubnis reicht nicht aus, um eine Wohnung an Urlauber zu unterzuvermieten.

Neue gesetzliche Regelung der Untervermietung – wer soll das kontrollieren?

Was passiert jetzt? Dürfen Hunderte von Berliner Mietern ihre Privatwohnungen nicht mehr auf verschiedenen Portalen anbieten? Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will, dass in der Stadt Wohnungen zum Wohnen verwendet,
und nicht als Ferien- und Wochenende-Wohnungen untervermietet werden. Die Umsetzung des Urteils wird jedoch nicht kontrolliert.Es sei die Pflicht der Vermieter, sich darum zu kümmern, dass die Mieter ihre Wohnungen nicht an Besucher untervermieten. Aber wenn der Vermieter doch daran interessiert ist, dass die Miete regelmäßig überwiesen wird, ändert sich nichts. Sogar trotz des neuen BGH-Urteils.

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