Supermarkt: Darf man den Einkaufswagen ausleihen?

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Um den Einkauf im Supermarkt kursieren viele Irrtümer: Das Bezahlen mit Kleingeld, unabsichtlich beschädigte Ware oder Taschenkontrolle… Welche Rechte man als Kunde hat und welche Pflichten man beachten soll?

Unten finden Sie wichtigste Rechtsirrtümer – Einkauf im Supermarkt:

1) Darf man Obst vor dem Einkauf probieren/essen?

Kennen Sie es: Die Trauben, die im Supermarkt so verlockend aussahen, schmecken zu Hause leider gar nicht so gut. Um nicht danebenzugreifen, will man daher die Qualität der Ware sicherstellen, indem man im Supermarkt einfach eine Traube probiert. Ist das eigentlich erlaubt? Nein, es ist ein Diebstahl. Die Straftat wird in solchen Fällen zwar ganz selten verfolgt, aber es ist besser zu fragen, ob man probieren darf.

2)  Darf man mit dem Einkaufswagen gekaufte Ware nach Hause transportieren?

Ohne Auto kann das Einkaufen schnell zur Herausforderung werden. Den Einkaufswagen kurz zu leihen, ist eine ideale Methode, um Brot, Obst und Co. schnell, mühelos und unbeschadet nach Hause zu transportieren.
Auch hier stellt sich die Frage: Ist es eigentlich erlaubt? Nein, man darf den Einkaufswagen vom Supermarkt nach Hause nicht mitnehmen,und dies auch wenn man die Absicht hat, den Einkaufswagen gleich wieder zurückzubringen. Der Einkaufswagen gehört dem Supermarkt und wurde nicht dazu vorgesehen mitgenommen zu werden.

3) Für unabsichtlich beschädigte Ware muss man nicht bezahlen. Oder?

Schon mal aus Versehen eine Flasche oder so fallen gelassen? Im Supermarkt kann sowas schnell passieren. Hier stellt sich die Frage, ob man als Kunde für die beschädigte Ware bezahlen muss. Ja! Auch im Supermarkt gibt es: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss zahlen. Viele Supermärkte verzichten aber trotzdem auf Schadensersatz.

4) Kann man mit so vielen Münzen bezahlen, wie man möchte?

Wenn man den Einkauf mit vielen kleinen Münzen bezahlt, zieht es nicht nur den Unmut der Warteschlange, sondern auch den der Verkäuferin auf sich. Man denkt aber trotzdem: Geld ist Geld – nicht Wahr? Das Kleingeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel, das in Supermärkten in begrenzten Rahmen angenommen werden muss.

5) Dürfen Securitys ohne Grund die Handtasche durchsuchen?

Nur wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, ist an Handtaschenkontrollen zu denken. Es muss starke Gründe geben, die nahelegen, dass es in dieser Tasche etwas Gestohlenes gibt, ZB. dann, wenn ein anderer Kunde gesehen hat, dass die verdächtige Person irgendwelche Ware eingesteckt hat.

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