
Im kommenden Jahr-2014 -kommen auf Energieverbraucher mehrere Änderungen zu.
Genauso wie in den letzten Jahren geschah, bringt auch 2014 zahlreiche neue Vorschriften und Verordnungen mit sich. Es tritt eine Reihe neuer Gesetze in Kraft, von den Verordnungen für die Steuererklärung bis hin zu neuen Energieverträgen. Doch was bedeuten Begriffen wie, Öko-Design-Richtlinie, EnEV oder EEG?
Hier erkläre ich kurz, was wichtig ist:
“Höhere EEG-Umlage” EEG bedeutet “das Erneuerbare-Energien-Gesetz”, die den Erzeugern von Energie aus erneuerbaren Quellen eine stabile Vergütung je Kilowattstunde gespeicherten Strom, verspricht. Für diesen Zweck wird von den Stromverbrauchern eine “Umlage” erhoben. Im Jahr 2014 wird diese auf einen neuen Maximalwert von 6,240 Cent /Kilowattstunde steigen.
“EU-Label für Staubsauger” Wie viel Energie die Geräte verbrauchen dürfen, wird durch die EU-Ökodesign-Richtlinie geregelt. Diese Regelungen gelten innerhalb der EU. Im Jahr 2014 tritt eine Reihe neuer Gesetze in Kraft: das EU-Energieeffizienzlabel werden voraussichtlich ab 1. September auch neue Staubsauger tragen müssen.
“EnEV –Anforderungen an Neubauten” Die neue Regelungen der Energieeinsparverordnung werden voraussichtlich erst im Sommer in Kraft treten. Dabei handelt es sich unter anderem um verschärfte Anforderungen für die Neubauten im Zusammenhang mit Energieverbrauch und Wärmeverlust. Darüber hinaus müssen zum Beispiel energetische Kennwerte auch in Immobilienanzeigen genannt werden.
Wenn Sie Fragen zum Stromsparen haben, dann finden Sie nähere Informationen auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder rufen Sie einfach kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

