Festnahme von Angela R.: Ermittlerpannen ermöglichten monatelange Flucht nach mutmaßlichem Mord in Castrop-Rauxel
Die Tatverdächtige Angela R. ist nach fünfmonatiger Flucht in Litauen gefasst und an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Die Deutsch-Russin soll ihren gleichaltrigen Freund Onur Mitte Januar in Castrop-Rauxel heimtückisch erstochen haben. Schwere Fehler der Ermittler hatten es der Jugendlichen zuvor ermöglicht, sich dem Zugriff zu entziehen. Für die Eltern des Opfers in Nordrhein-Westfalen bedeutet die Festnahme einen ersten Schritt, den Ruf ihres Sohnes wiederherzustellen.
Tatgeschehen und Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Dortmund lockte Angela R. ihren Freund Onur am 14. Januar per Chat auf die Terrasse eines verlassenen Hauses in Castrop-Rauxel. Der junge Mann rechnete mit einem Treffen, doch die Tatverdächtige stach ihm gezielt in den Hals. Onur versuchte zu flüchten, schleppte sich blutüberströmt zu einer nahegelegenen Bushaltestelle und brach am Straßenrand zusammen. Er starb an den Folgen des Blutverlustes.
Die Staatsanwaltschaft wirft Angela R. heimtückischen Mord vor. Ihr Verteidiger Burkhard Kapteinat hält dagegen an der Unschuldsvermutung fest und geht von einer Notwehrsituation aus. Sein Ziel sei ein Freispruch. Nach Recherchen soll das Motiv Rache gewesen sein: Die in einem erzkonservativen Elternhaus aufgewachsene Jugendliche habe sich höchst unglücklich darüber gezeigt, vor einer möglichen Hochzeit mit einem Jungen geschlafen zu haben, und Onur dafür verantwortlich gemacht.
Schwere Ermittlungspannen und gelöschte Beweise
Die Spur führte rasch zu Angela R. Die Polizei nahm sie zunächst in Gewahrsam. Dabei unterlief den Einsatzkräften ein entscheidender Fehler: Sie versäumten es, der Tatverdächtigen sofort das Handy abzunehmen. So hatte sie rund 15 Minuten Zeit, belastende Chats mit dem Opfer zu löschen. Als das Mobiltelefon später sichergestellt wurde, waren die Daten bereits entfernt. Zunächst wusste niemand von der Beziehung zwischen beiden.
In der Vernehmung schilderte Angela R. zunächst, sie sei auf dem Weg zur Fahrschule von einem Unbekannten bedroht worden. Dann habe Onur versucht, sie zu vergewaltigen. Die Darstellung wirkte auf Ermittler einstudiert. Zunächst behauptete sie, Onur mit einer Glasscherbe getötet zu haben. Nach Nachfragen änderte sie die Version: Unter ihrem Körper habe sie überraschend ein altes, verrostetes Messer gefunden und zugestochen – aus Notwehr. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Die Rechtsmedizin stellte keine Verletzungen an ihrem Körper fest, die zu einer versuchten Vergewaltigung gepasst hätten.
Trotz Widersprüche kam die Tatverdächtige frei. Der Staatsanwalt widersprach einer Vorführung vor den Haftrichter. Am 20. und 21. Januar rekonstruierten IT-Forensiker erste verräterische Handy-Daten. In einer Notiz auf Englisch vermerkte Angela R., dass sie einen Mann töten wolle. Zudem fanden sich Google-Anfragen, unter anderem zur schnellsten Methode, mit einem Halsstich zu morden. Spätestens am 23. Januar lag den Ermittlern der Beweis vor, dass sie seit Monaten eine sexuelle Beziehung zu Onur unterhalten und damit gelogen hatte. Dennoch vergingen weitere drei Tage, bis ein Haftbefehl wegen Mordes erging.
Flucht, Festnahme und Reaktion der Opferfamilie
Als Todesermittler die Adresse der Eltern aufsuchten, waren Angela R. und ihre Mutter nicht zu Hause. Der Vater erklärte telefonisch, er habe die Tochter aus Furcht vor Rache zu einer Verwandten gebracht. Der Anwalt teilte mit, sie sei vermutlich zu einer Tante nach Rumänien geflüchtet. Die Tatverdächtige wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
Zwei Beamte suchten die Opferfamilie Salbas auf und hielten eine Gefährderansprache. Vater Sevket und Mutter Nazli reagierten tief getroffen und versicherten, keine Vergeltung zu planen. Zielfahnder des Landeskriminalamts NRW spürten Angela R. im Juni in der litauischen Hafenstadt Klaipeda auf und ließen sie festnehmen. Inzwischen ist sie an die deutsche Justiz ausgeliefert.
Die Eltern von Onur hatten 20.000 Euro für Hinweise ausgesetzt. „Endlich haben sie das Mädchen“, heißt es bei ihnen. Sie erklären: „Wir hatten schon fast die Hoffnung verloren – und sind nun sehr glücklich, dass die mutmaßliche Mörderin unseres Sohnes endlich hinter Schloss und Riegel ist.“ Die Notwehr-Geschichte glaube inzwischen niemand mehr. Wichtig sei ihnen, „dass der Ruf unseres Sohnes wiederhergestellt und ein gerechtes Urteil gesprochen wird“. Opferanwalt Burkhard Benecken aus Marl spricht von einem der kaltblütigsten Teenager-Morde der Rechtsgeschichte. In der Hauptverhandlung wolle man die Hintergründe aufklären. Für die Eltern sei dies essentiell – richtig abschließen würden sie mit dem Verbrechen wohl nie können.
Bedeutung für die Aufarbeitung und die Justiz in NRW
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Kommunikations- und Verfahrensmängel bei der Bearbeitung eines schweren Gewaltverbrechens in Nordrhein-Westfalen. Die verzögerte Sicherstellung digitaler Beweise und die späte Beantragung des Haftbefehls ermöglichten eine monatelange Flucht, die erst durch internationale Zielfahndung beendet werden konnte. Für die Angehörigen des Opfers in Castrop-Rauxel steht nun die gerichtliche Klärung im Vordergrund. Der Prozess wird zeigen müssen, ob die rekonstruierten digitalen Spuren und die widersprüchlichen Angaben der Tatverdächtigen ausreichen, um den Vorwurf des heimtückischen Mordes zu untermauern oder ob die Verteidigung mit dem Notwehr-Argument durchdringt.
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