Minijobs Abschaffung: Diese Branchen und Beschäftigten wären besonders betroffen
Die Bundesregierung muss in den kommenden Monaten über die Zukunft der Minijobs entscheiden. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung abzuschaffen. Damit wären Millionen Beschäftigte und zahlreiche Unternehmen betroffen – insbesondere im Handel, in der Kfz-Branche und im Gastgewerbe. Eine sofortige Abschaffung ist allerdings noch nicht beschlossen: Die Empfehlung der Kommission bildet zunächst die Grundlage für die weitere politische Entscheidung.
Minijobs Abschaffung: Was die Kommission vorschlägt
Der aktuelle Vorschlag geht deutlich über eine bloße Änderung der bestehenden Regeln hinaus. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Möglichkeit abzuschaffen, bei einem Minijob auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Gleichzeitig soll der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung entfallen.
Eine Ausnahme könnte es für Schülerinnen und Schüler geben. Die Kommission begründet ihren Vorschlag unter anderem mit dem Ziel, mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und langfristig Altersarmut sowie geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Alterssicherung zu reduzieren.
Für Beschäftigte würde sich damit das bisherige Modell grundlegend verändern. Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt 2026 bei maximal 603 Euro im Monat; die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dieser beträgt seit Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde.
Handel und Kfz-Bereich haben besonders viele Minijobber
Besonders stark betroffen wäre der Wirtschaftszweig „Handel und Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“. Nach den aktuellen Zahlen der Minijob-Zentrale waren dort Ende Juni 2026 insgesamt 1.052.877 Minijobberinnen und Minijobber registriert.
An zweiter Stelle folgt das Gastgewerbe mit 951.078 Beschäftigten. Damit konzentriert sich ein erheblicher Teil der geringfügigen Beschäftigung auf Branchen, in denen flexible Arbeitszeiten und zusätzliche Arbeitskräfte eine wichtige Rolle spielen.
Minijobs gibt es daneben in zahlreichen weiteren Bereichen. Die Minijob-Zentrale nennt unter anderem Einzelhandel, Gastronomie, industrielle Fertigung und kaufmännische Tätigkeiten als typische Einsatzfelder. Auch Baugewerbe, Logistik, Gebäudereinigung und Sicherheitsdienste gehören zu Bereichen, in denen geringfügige Beschäftigung eine Rolle spielt.
Insgesamt waren bei der Minijob-Zentrale zum 30. Juni 2026 rund 6,96 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Davon entfielen rund 6,71 Millionen auf gewerbliche Beschäftigungen und etwa 254.000 auf Privathaushalte.
Wer von einer Reform besonders betroffen wäre
Die Folgen würden nicht alle Beschäftigten gleichermaßen treffen. Laut Alterssicherungskommission gehören Studierende, Rentenbeziehende, Frauen im Erwerbsalter und Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, zu den Gruppen, die derzeit besonders häufig geringfügig beschäftigt sind.
Gerade für diese Gruppen kann ein Minijob eine Möglichkeit sein, das Einkommen flexibel zu ergänzen. Gleichzeitig sieht die Kommission genau darin ein Problem für die langfristige Absicherung: Wer über Jahre nur geringfügig arbeitet und kaum oder keine eigenen Rentenbeiträge aufbaut, kann später mit entsprechend niedrigen Ansprüchen dastehen.
Auffällig ist außerdem die Situation von Frauen. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass Frauen einen großen Anteil der geringfügig Beschäftigten ausmachen. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Statistik, dass nur ein Teil der Minijobber im gewerblichen Bereich tatsächlich rentenversicherungspflichtig ist.
Für Privathaushalte könnte eine Reform ebenfalls spürbar werden. Dort werden Minijobs unter anderem für Putzhilfen, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung oder die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen genutzt. Der bisherige Sonderstatus erleichtert die Beschäftigung und Anmeldung solcher Arbeitskräfte.
Minijobs Abschaffung: Warum das Ende der Minijobs politisch umstritten ist
Die Befürworter einer Reform argumentieren vor allem mit der sozialen Absicherung. Die Kommission erwartet durch die stärkere Einbeziehung in die Sozialversicherung höhere Rentenbeiträge und bessere Erwerbsanreize. Gleichzeitig räumt sie ein, dass Geringverdienende dadurch stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden könnten.
Genau darin liegt der politische Konflikt. Für Arbeitgeber könnte die Beschäftigung teurer werden, während Arbeitnehmer von ihrem bisherigen Bruttolohn weniger unmittelbar zur Verfügung haben könnten. Ob Minijobs tatsächlich verschwinden oder sich stattdessen stärker in reguläre Teilzeitstellen verwandeln würden, lässt sich aus der Empfehlung allein nicht ableiten.
Ein wichtiger Punkt wird deshalb die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Reform sein. Die Kommission schlägt ausdrücklich vor, Geringverdienende gegebenenfalls gezielter über das Steuerrecht und steuerfinanzierte Leistungen zu entlasten, anstatt den Minijob dauerhaft über Sonderregeln zu begünstigen.
Was jetzt auf Beschäftigte und Unternehmen zukommt
Noch müssen Minijobber in Deutschland nicht mit einer unmittelbaren Abschaffung rechnen. Die aktuellen Regeln gelten weiterhin; die Bundesregierung muss zunächst entscheiden, ob und in welcher Form sie die Empfehlung der Alterssicherungskommission umsetzt.
Für Unternehmen dürfte die Debatte dennoch von großer Bedeutung sein. Gerade Handel, Kfz-Gewerbe und Gastronomie beschäftigen sehr viele Menschen auf geringfügiger Basis. Eine Abschaffung des Sonderstatus könnte deshalb nicht nur die Einkommen der Beschäftigten verändern, sondern auch die Personalkosten und die Organisation vieler Betriebe.
Für Arbeitnehmer ist entscheidend, dass ein Ende der Minijob-Regelung nicht automatisch bedeutet, dass Arbeitsplätze ersatzlos wegfallen. Möglich wären auch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Ob daraus tatsächlich mehr sozial abgesicherte Arbeit entsteht oder ob bestimmte Tätigkeiten zurückgehen, wird wesentlich von den künftigen gesetzlichen Regelungen abhängen.
Minijobs Abschaffung – Die größere Bedeutung
Die Minijob-Debatte berührt einen grundlegenden Zielkonflikt der deutschen Rentenpolitik: Einerseits ermöglichen geringfügige Jobs einen flexiblen Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits können sie langfristig zu niedrigen eigenen Rentenansprüchen beitragen. Die Alterssicherungskommission will diesen Zielkonflikt zugunsten einer stärkeren Sozialversicherung lösen.
Für Millionen Menschen wird deshalb entscheidend sein, wie die Bundesregierung den Vorschlag konkret umsetzt. Der Sonderstatus der Minijobs steht zur Debatte – abgeschafft sind sie aber noch nicht.
Mehr zum Thema „Job und Beruf„






